Wochenendseminare mitten der Natur
7 - Tage
Shakta Tantra Seminar in
Griechenland
vom 1. bis 8.8.2009
14 - Tage
Shakta Tantra Seminar
in
Südindien
vom 10. bis 24.2.2010
Direkt am Meer
Mit viel Natur
Die Angehörigen der Sadhana III (Trisadhana) können und müssen ihre Zugehörigkeit zur T.S. im Rahmen ihrer lehrenden Tätigkeit bekannt geben, sie werden das aber nur im persönlichen vertraulichen Gespräch tun und nicht im Rahmen von allgemein zugänglichen Veranstaltungen. Nur Mitglieder der Sadhana III (Trisadhana) sind mit Genehmigung der T.S. zugelassen, Eka Sadhana (Sadhana I) und unter umständen Dwi Sadhana (Sadhana II) im kleinen Rahmen zu unterrichten, und behalten die Mitgliedschaft nur mit fortgesetzter Zustimmung der T.S. bei.
Die Mitglieder der Sadhana III und Sadhana IV helfen ihren Möglichkeiten entsprechend mit, die T.S. zu unterstützen und die Mittel aufzubringen, die für die Auslagen der Versammlungen und die Erweiterung der T.S. erforderlich sind.
Die Mitgliedschaft in der Sadhana III und Sadhana IV setzt auch ein Bedürfnis und ein Bemühen voraus, Fortschritte in seinen besonderen Lehrinhalten zu machen. Wie im Äußeren T.S. (Sadhana II und Sadhana I) wird die Mitgliederverzeichnis einmal jährlich überprüft.
Die in der T.S. versammelten Sadhaka Chatur (Inhaber der Sadhana IV) bilden einen Rat, welcher für alle Angelegenheiten, die sowohl die Organisation der T.S. als auch die Sadhana III betreffen, zuständig ist.
Falls Sadhaka Chatur (Inhaber der Sadhana IV) oder die T.S. befinden, dass ein Mitglied sich nicht so sehr um einen Fortschritt bemüht hat, wie man es vernünftigerweise erwarten kann, können sie von jedem Mitglied eine Erklärung dafür fordern. Fällt diese unbefriedigend aus, kann das einen zeitweiligen Ausschluss oder den Erlass einer Degradierung oder die Entziehung der Mitgliedschaft zur Folge haben.
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