Wochenendseminare mitten der Natur
7 - Tage
Shakta Tantra Seminar in
Griechenland
vom 1. bis 8.8.2009
14 - Tage
Shakta Tantra Seminar
in
Südindien
vom 10. bis 24.2.2010
Direkt am Meer
Mit viel Natur
Eintritt
Der Eintritt in die Sadhana I, II, III und IV muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden, diesem Antrag sind die für diesen Grad erforderlichen Nachweise beizuschließen. Teilnahme an der Sadhana wird nur nach persönlicher Anmeldung und nach einer Vorbesprechung stattfinden. Im Falle der Sadhana I ist nur die Volljährigkeit und Richtigkeit der persönlichen Daten nachzuweisen, die Freiheit von gravierenden seelischen Erkrankungen ist erforderlich. Dies wird vom aufnehmenden Tutor auf geeignete Weise beurteilt. Die T.S. kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen in jeden Grad ablehnen, es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme, auch wenn alle formalen Voraussetzungen erbracht wurden.
Die Aufnahme in die Sadhana III und IV kann nicht angestrebt werden, sie erfolgt ausschließlich durch Einladung.
Verpflichtungen für alle Sadhakas
Das gesamte Schulungsmaterial darf Personen außerhalb der T.S. nicht gezeigt werden, es darf nicht kopiert oder sonst wie weitergegeben werden, es darf daraus nicht zitiert werden. Die Identität von Mitgliedern der T.S. darf Nichtmitgliedern prinzipiell nicht bekannt gegeben werden. Die Angehörigen der Sadhana IV können ihre Zugehörigkeit zur T.S. im Rahmen ihrer lehrenden Tätigkeit bekannt geben, sie werden das aber nur im persönlichem vertraulichem Gespräch tun und nicht im Rahmen von allgemein zugänglichen Veranstaltungen.
Ausschluss
Im Falle gravierender Verletzungen der oben angegebenen Verpflichtungen oder im Falle eines Verhaltens, welches das öffentliche Ansehen einzelner Mitglieder oder der T.S. als ganzes beschädigt, kann der Ausschluss durch T.S. verfügt werden. Für Inhaber der Sadhana III und IV gelten in diesem Fall besondere Regeln.
Austritt
Der Austritt aus der T.S. ist aus jedem Grad durch eine schriftliche Mitteilung an den Tutor (für Sadhana III und IV an die T.S.) ohne Angabe von Gründen möglich, ebenso der Wiedereintritt in den jeweiligen Grad. Die in der T.S. gelehrten Praktiken existieren häufig auch außerhalb der T.S., es ist Sache des Austretenden, ob und inwieweit er den begonnenen Weg fortsetzt.
Rückzahlungen
Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge besteht nicht.
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